Bei Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) können Sie einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung stellen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen die Krankenkasse einen Teil des an mich bezahlten Honorars zurück.

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt zur Psychotherapie. Detaillierte Informationen dazu bekommen Sie von mir im Erstgespräch.

Aktuelle Zuschüsse (pro 50 Minuten – Stand Jänner 2023):
ÖGK: 31,50 Euro
SVS: 45 Euro
BVAEB: 42,40 Euro

Vollfinanzierte Krankenkassenplätze biete ich nicht an.