Alle drei Berufsgruppen beschäftigen sich mit der Psyche des Menschen und unterliegen Berufsgesetzen, die vom Bundesministerium vorgegeben werden. Sie unterscheiden sich in der Ausbildung und in der Art der Behandlung:

PSYCHOTHERAPEUT:IN
hat das psychotherapeutische Propädeutikum und danach das Fachspezifikium einer anerkannten Psychotherapiemethode absolviert. Darf psychotherapeutische Behandlungen anbieten.

PSYCHOLOG:IN
hat Psychologie studiert. Jede:r, der das Studium abgeschlossen hat, darf sich Psycholog:in nennen. Die Psychologie widmet sich dem Erleben und Verhalten von Menschen. Psycholog:innen arbeiten in vielen Feldern, z.b. in der Gesundheitsförderung, im Sport, in der Wirtschaft usw. Häufig absolvieren sie dafür nach dem Studium entsprechende Zusatzausbildungen, so wie ich z.B: in der Klinischen-, Gesundheits-, Arbeits- und Sportpsychologie.

Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. sogenannten krankheitswertigen Störung dürfen nur von Psycholog:innen behandelt werden, die die Zusatzausbildung „Klinische Psychologie“ absolviert haben. Klinische Psycholog:innen sind außerdem in psychologischer Diagnostik ausgebildet.

FACHÄRZT:IN FÜR PSYCHIATRIE (umgangssprachlich „Psychiater:in“)
hat Medizin studiert und die Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert.
Darf als Ärzt:in Medikamente verschreiben und auch körperliche Ursachen für psychische Erkrankungen diagnostizieren. Viele Psychiater:innen absolvieren eine Zusatzausbildung wie das Psy-Diplom oder eine Psychotherapie-Ausbildung wie Psychotherapeut:innen.