Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert. Daher bitte ich Sie, Absagen bis spätestens 2 Werktage vorher (telefonisch, per SMS oder E-Mail) bekannt zu geben. Bei einer kurzfristigeren Absage oder bei nicht abgesagtem Fernbleiben verrechne ich die Einheit mit dem vollen Stundensatz.

Bei Zuspätkommen kann die Stunde in der Regel leider nicht verlängert werden.