Langfristig ist nicht die Trennung selbst, sondern das Konfliktniveau der Eltern ausschlaggebend dafür, welchen Schaden Kinder und Jugendliche für ihre Entwicklung nehmen. Eine Elternberatung kann helfen, die Eltern- von der Paarebene zu trennen und den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder zu bewahren.
Mögliche Beratungsthemen
Informationen über typische Gefühle von Kindern und Jugendlichen
Wie können wir unser Kind jetzt unterstützen?
Wie kann der Kontakt zu beiden Eltern gelebt werden?
Welche Kontaktregelung ist im Alter unseres Kindes sinnvoll?
Wie wollen wir auf Elternebene miteinander kommunizieren?
Wie können wir einen Loyalitätskonflikt des Kindes vermeiden?
Als Patchwork-Familie zueinander finden
Den unterschiedlichen Rollen und Bedürfnissen gerecht werden
Langfristig ist nicht die Trennung selbst, sondern das Konfliktniveau der Eltern ausschlaggebend dafür, welchen Schaden Kinder und Jugendliche für ihre Entwicklung nehmen.
Verpflichtende Elternberatung
bei einvernehmlicher Scheidung
(gemäß §95 Abs 1a AußStrG)
Zur Vorlage bei Gericht bekommen Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung.
Die Beratung ist einzeln oder zusammen als Elternpaar möglich.
Die Beratungsinhalte unterliegen der Verschwiegenheit und werden nicht an das Gericht weitergegeben.
