FAQ2023-06-02T18:32:17+02:00

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Informationen zu meinen Rahmenbedingungen und häufig gestellte Fragen rund um Psychotherapie und Psychologie. Ist Ihre Frage nicht dabei, kontaktieren Sie mich gerne!

Rahmenbedingungen

Erstgespräch2022-10-31T18:51:57+01:00

Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Klärung des Auftrags bzw. des Therapie-/ Beratungsziels und zur Klärung der Rahmenbedingungen wie Honorar, Häufigkeit und Dauer des gemeinsamen Arbeitsprozesses. Oft ist auch schon eine erste Intervention möglich.

Ich nehme mir für das Erstgespräch eine volle Arbeitseinheit (50 Minuten) Zeit und verrechne es auch als solche.

Verschwiegenheit2022-10-31T18:51:46+01:00

Gemäß Psychologen- und Psychotherapiegesetz unterliege ich der absoluten Schweigepflicht.

Im Falle einer Abrechnung mit Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin (z.B. bei Coaching oder Supervision) gebe ich nur die notwendigen Daten für die Rechnungslegung weiter, die besprochenen Inhalte bleiben vertraulich.

Absageregelung2022-10-31T18:51:39+01:00

Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert. Daher bitte ich Sie, Absagen bis spätestens 2 Werktage vorher (telefonisch, per SMS oder E-Mail) bekannt zu geben. Bei einer kurzfristigeren Absage oder bei nicht abgesagtem Fernbleiben verrechne ich die Einheit mit dem vollen Stundensatz.

Bei Zuspätkommen kann die Stunde in der Regel leider nicht verlängert werden.

Psychotherapie

Wie lange dauert eine Psychotherapie?2022-10-31T19:02:16+01:00

Die Dauer einer Psychotherapie ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. von Ihren Zielen, der Schwere der Symptomatik, der Stabilität Ihrer aktuellen Lebenssituation, Ihrer Lebensgeschichte, usw. Im Erstgespräch versuche ich so viele Faktoren wie möglich zu erfassen und bespreche mit Ihnen mögliche Zielsetzungen.

Eine psychische Stabilisierung während krisenhaften Lebensphasen kann oft schon in wenigen Therapiesitzungen erreicht werden. Dabei geht es um die Handlungsfähigkeit im Hier und Jetzt.

Ein psychotherapeutischer Prozess, in dem eine Auseinandersetzung mit den eigenen Lebensthemen, psychische Erkrankungen oder Traumabewältigung im Mittelpunkt stehen, dauert deutlich länger.

Egal wie Sie beginnen – Sie entscheiden, wie lange Ihr Prozess dauert, ob Sie pausieren und wann Sie beenden möchten.

Kostenzuschuss Psychotherapie2023-02-12T14:43:10+01:00

Bei Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) können Sie einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung stellen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen die Krankenkasse einen Teil des an mich bezahlten Honorars zurück.

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt zur Psychotherapie. Detaillierte Informationen dazu bekommen Sie von mir im Erstgespräch.

Aktuelle Zuschüsse (pro 50 Minuten – Stand Jänner 2023):
ÖGK: 31,50 Euro
SVS: 45 Euro
BVAEB: 42,40 Euro

Vollfinanzierte Krankenkassenplätze biete ich nicht an.

Psychotherapeut:in – Psycholog:in – Psychiater:in – Wo ist der Unterschied?2022-11-03T18:30:37+01:00

Alle drei Berufsgruppen beschäftigen sich mit der Psyche des Menschen und unterliegen Berufsgesetzen, die vom Bundesministerium vorgegeben werden. Sie unterscheiden sich in der Ausbildung und in der Art der Behandlung:

PSYCHOTHERAPEUT:IN
hat das psychotherapeutische Propädeutikum und danach das Fachspezifikium einer anerkannten Psychotherapiemethode absolviert. Darf psychotherapeutische Behandlungen anbieten.

PSYCHOLOG:IN
hat Psychologie studiert. Jede:r, der das Studium abgeschlossen hat, darf sich Psycholog:in nennen. Die Psychologie widmet sich dem Erleben und Verhalten von Menschen. Psycholog:innen arbeiten in vielen Feldern, z.b. in der Gesundheitsförderung, im Sport, in der Wirtschaft usw. Häufig absolvieren sie dafür nach dem Studium entsprechende Zusatzausbildungen, so wie ich z.B: in der Klinischen-, Gesundheits-, Arbeits- und Sportpsychologie.

Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. sogenannten krankheitswertigen Störung dürfen nur von Psycholog:innen behandelt werden, die die Zusatzausbildung „Klinische Psychologie“ absolviert haben. Klinische Psycholog:innen sind außerdem in psychologischer Diagnostik ausgebildet.

FACHÄRZT:IN FÜR PSYCHIATRIE (umgangssprachlich „Psychiater:in“)
hat Medizin studiert und die Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert.
Darf als Ärzt:in Medikamente verschreiben und auch körperliche Ursachen für psychische Erkrankungen diagnostizieren. Viele Psychiater:innen absolvieren eine Zusatzausbildung wie das Psy-Diplom oder eine Psychotherapie-Ausbildung wie Psychotherapeut:innen.

Coaching & Supervision

Kostenzuschuss Arbeitspsychologie / Coaching2022-06-20T17:37:31+02:00

Die Krankenkassen finanzieren derzeit nur (teilweise) psychotherapeutische Behandlungen, jedoch keine anderweitigen Beratungen. Honorare für Arbeitspsychologische Beratungen, Coaching oder Supervision können Sie jedoch steuerlich absetzen – im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung.

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